RECHTSANWALT
BERATUNG
Als Rechtsanwalt berate ich Unternehmen und Privatpersonen, die mit Problemen konfrontiert werden, oder ihre Rechtsverhältnisse einfach
effektiv und verlässlich regeln möchten. Bei schwierigeren Rechtsfragen benötigen Mandanten oftmals auch ein schriftliches Rechtsgutachten,
das ihnen eine realistische Beurteilung der Lage ermöglicht und auf das sie ihren Standpunkt bei Meinungsverschiedenheiten stützen können.
Beratung und das Erstellen von Rechtsgutachten kommen vor allem auf den folgenden Gebieten häufig vor:
- Rechtsverhältnisse, die das Vermögen betreffen
- Immobilien und Grundbuch
- Beschäftigung und Arbeitsverhältnisse
- Gründung und Umwandlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Wirtschaftliche Geschäftstätigkeit von Unternehmen und das abschließen von Wirtschaftsverträgen
- Arbeitsinspektion, Gewerbeaufsicht, Bauaufsichtsbehörde, Steuerprüfung und Finanzamt
- Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten
- Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen
VERTRÄGE UND URKUNDEN
Für Unternehmen und Einzelpersonen bereite ich Verträge und andere Dokumente und Urkunden vor, mit denen Rechtsverhältnisse begründet,
verändert oder aufgelöst werden.
Am häufigsten benötigen Mandanten:
- Kaufvertrag für Immobilien
- Vertrag über die Gründung von Dienstbarkeiten
- Schenkungsvertrag
- Darlehensvertrag
- Mietvertrag
- Wirtschaftsverträge mit Lieferanten, Auftragnehmern und Auftraggebern, Handelsvertretern
- Allgemeine interne Reglements für Unternehmen (Systematisierung der Arbeitsplätze, Reglements über das belohnen von Mitarbeitern usw.)
- Dienstvertrag
- Arbeitsvertrag
- Testament
VERTRETEN
Ich vertrete Mandanten in Verfahren vor Gerichten, in Verwaltungsverfahren und bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor Versicherungen.
In Gerichtsverfahren herrscht außer in seltenen Ausnahmefällen zwar kein Anwaltszwang, für den Laien wird es in komplizierteren Gerichtsverfahren
jedoch schwierig sein, allein und ohne anwaltlichen Beistand seine Rechte durchzusetzen. Ähnlich gilt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
bei Versicherungen oder unmittelbar beim Schadensverursacher. Ich vertrete Mandanten in Verfahren wegen:
- Zahlung von Vertragsforderungen
- Mängel an gekaufter Ware oder an gelisteten Arbeiten
- Geltendmachung von gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen
- Kündigung des Arbeitsvertrages und Geltendmachung sonstiger Rechte aus dem Arbeitsverhältnis
- Schadensersatzzahlungen
- Teilung von Miteigentum
- Streitigkeiten über Eigentum oder andere dinglichen Rechte
- Ehescheidung
- gesetzlichen Unterhalt
- Nachlassverfahren
Das einfordern eines Schadensersatzes bei Unfällen ist nicht zwingend ein Gerichtsverfahren, da der Geschädigte und die Versicherung oder der Unfallverursacher meist zuerst versuchen, sich ohne einschreiten des Gerichtes zu einigen. Auch in diesem Fall ist es für den Laien jedoch besser, sich von einem Anwalt mit Fachkenntnissen und Erfahrung auf dem Gebiet des Schadensrechtes vertreten zu lassen. Der Anwalt kann besser beurteilen und den Mandanten beraten, was ein angemessener Schadensersatz im Hinblick auf den erlittenen Schaden wäre, wie dieser geltend gemacht werden kann und welches Vergleichsangebot akzeptabel wäre. Ich biete meinen Mandanten das vertreten in Schadensersatzfällen bei:
- Verkehrsunfällen
- Arbeitsunfällen
- Unfällen auf öffentlichen Flächen
- Unfällen auf privaten Flächen